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Kinder schlafen - solange alles glattläuft - erheblich länger als ihre Eltern. Da kommt der Schlafunterlage eine besondere Bedeutung zu.

Auch im Zusammenhang mit dem plötzlichen Säuglingstod geht es immer wieder um Matratzen: Zahlreiche Hersteller werben damit, dass ihre Matratzen über Röhren oder Kanäle verfügen, die die ausgeatmete Luft des Kindes nach unten abtransportieren sollen. Viele Eltern sind verunsichert. Laut Experten gibt es jedoch keine Studien, die belegen, dass Luftkanäle im Matratzenkern den plötzlichen Kindstod verhindern. Sie könnten sogar den gegenteiligen Effekt haben: Das Kind atmet die verbrauchte Luft wieder zurück ein. Ohnehin ist die "Rückatmung" der eigenen, mit Kohlendioxid angereicherten Atemluft für die Kleinen nur dann ein Problem, wenn sie in Bauchlage schlafen, wovon Experten aber dringend abraten. Stattdessen sollte man Babys zum Schlafen auf den Rücken legen.

Wichtig fürs Kind ist außerdem, dass die Schlafunterlage schadstofffrei ist. Wir haben 13 Modelle eingekauft und einem umfangreichen Check unterzogen.

Das Testergebnis

Fünf Matratzen schneiden mit "sehr gut" ab, drei mit "gut". Mit fünf Modellen waren wir allerdings nicht zufrieden: Fragwürdige Auslobungen auf den Produkten und das schädliche Halbmetall Antimon trüben die Bilanz.

"Wirkt der gefährlichen CO2-Überversorgung entgegen", schreibt Aro Artländer auf seiner Non Plus Ultra-Matratze. Andere Anbieter behaupten, das "CO2-Rückatmungsrisiko" werde durch ihr Produkt "erheblich reduziert" (Julius Zöllner) oder der "Risikofaktor Rückatmung" (Schlaraffia) verringert. Solche unsachlichen und unzureichend belegten Aussagen werten wir ab. Auch die Hersteller konnten uns entweder keine Studien vorlegen oder zumindest keine, die uns restlos davon überzeugt haben, dass "vertikale Röhrensysteme" oder "belüftete Babynoppen" das Risiko des plötzlichen Kindstods senken können. "Ob die Kinder auf einer herkömmlichen oder einer teureren Matratze mit speziellen Luftkanälen schlafen, spielt nach derzeitigem Kenntnisstand keine Rolle", sagt Dr. Ulrich Fegeler, Sprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, "entscheidend ist, dass Babys nicht in Bauchlage schlafen." Sinnvoller als überflüssige Werbeaussagen wäre der Hinweis, dass man ein Baby zum Schlafen auf den Rücken legen sollte. Einen solchen haben wir nur auf einer Matratze gefunden (Schlaraffia).

Aus acht Matratzen lösten sich erhöhte Mengen giftigen Antimons. Antimonverbindungen können Haut und Schleimhäute reizen und belasten außerdem das Abwasser.

Alvi und Breckle versilbern ihre Matratzen. Ob als Nano- oder Mikrobeschichtung - Silber als Hightechzugabe wird aufgrund einer Reihe von Aspekten problematisch gesehen: Es besitzt zwar eine antimikrobielle Wirkung. Durch seinen verbreiteten Einsatz in Alltagstextilien droht jedoch der medizinische Nutzen des Edelmetalls im Kampf gegen Keime untergraben zu werden. "Ganz besonders bei Kinderprodukten raten wir den Herstellern, auf den Einsatz von Silber zu verzichten", sagt Professor Bernd Schäfer vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), "es gibt noch eine Reihe von ungeklärten Fragen, sodass wir mögliche gesundheitliche Risiken noch nicht abschätzen können."

Seit Anfang der 90er-Jahre ist die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) in Deutschland verboten. Hersteller Aro Artländer und Schlaraffia bedrucken ihre Produkte trotzdem mit dem Slogan "FCKW-frei" und geben damit vor, besonders umweltfreundlich zu sein. Unserer Meinung nach darf mit so einer Selbstverständlichkeit nicht geworben werden. Dies gilt auch für andere gesetzliche Bestimmungen wie die Einhaltung der Bedarfsgegenständeverordnung oder der EU-Chemikalienverordnung REACH.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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