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ÖKO-TEST Oktober 2012

21[ M1210 ]

ÖKO-TEST Oktober 2012

Erschienen am 28. September 2012


Testmethoden

Test Babyschaffelle

Testmethoden Inhaltsstoffe: Schwermetalle, PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA). Chrom-VI (Mischprobe aus Fell und Leder): Elution gemäß EN-ISO 17075 "Bestimmung des Chrom-(VI)-Gehalts in Leder", fotometrische Bestimmung des Chrom VI-Gehaltes. Halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Formaldehyd: DIN EN ISO 14184-1 und § 64 LFGB 82.02-1: wässrige Extraktion bei 40 Grad Celsius, UV-spektroskopische Analyse nach der Acetylaceton-Methode. Pestizide: GC-MS-Screening: ASU § 64 LFGB L00.00-34. Optische Aufheller: Qualitativer Nachweis (UV-Licht). Phthalate, weitere Weichmacher, phosphororganische Verbindungen, antibakteriell wirksame Substanzen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Nonylphenolethoxylate: LC-MS/MS nach Extraktion.

Test Fischstäbchen

Testmethoden:
Gesamtfett: ASU L 08.00-06 mod. Die Probe wird mit Salzsäure unter Rückfluss erhitzt, um Proteine aufzuschließen und die gebundenen Lipide freizusetzen. Der Aufschluss wird filtriert und das im Filter verbleibende Fett nach Trocknen in der Soxhlet-Apparatur extrahiert. Der getrocknete Extraktionsrückstand wird aufgewogen. 3-MCPD- und Glycidylester: DGF C-VI 18 (10). Aerobe Gesamtkeimzahl: L 06.00-19. Enterobacteriaceen: L 06.00-25. E. Coli: ISO 16649-2. Pseudomonaden: L 06.00.43. Salmonellen: L 00.00-67, Impedanz. Listerien: DIN EN ISO 11290-1. pH-Wert: L 06.00-2. Nettogewicht: gravimetrisch. Panadeanteil: präparativ-gravimetrisch. Beschreibende Prüfung: § 64 LFGB, L 00.90-6. Profilprüfung: § 64 LFGB, L 00.90-11-2 mod. (Modifikation: Prüfung mit mindestens drei Prüfpersonen). PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Anti-Schuppen-Shampoos

Testmethoden:
Formaldehyd/-abspalter: Saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie. Halogenorganische Verbindungen (falls nicht deklariert): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. 1,4-Dioxan: HS-GS-MS mit deuteriertem Dioxan als internen Standard. Diethylphthalat/Duftstoffe, die Allergien auslösen können/ Nitromoschus-Verbindungen/polyzyklische Moschus-Verbindungen/Majantol/4-Terpineol (falls Teebaumöl deklariert): Extraktion mit TBME, GC-MS. Delta-3-Caren (falls Wacholder- oder Zypressenöl deklariert): Ultraschallextraktion mit TBME, GC-MS; alternativ Wasserdampfdestillation. Parabene: Laut Deklaration und/oder HPLC-DAD und LC-MS/MS. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Test Gesundheitstees

Testmethoden:
Ochratoxin A: DIN EN 14132: 2009 mod./LC-MS/MS: Extraktion mit einem Methanol/NaHCO3-Gemisch, Aufreinigung mit Dichlormethan, Anreicherung an einer Immunoaffinitätssäule; Bestimmung mittels LC-MS/MS Detektion im ESI(+)-Modus, Quantifizierung unter Korrektur durch isotopenmarkierte interne Standards. Pestizide: a) GC-MS-Screening: ASU § 64 LFGB L00.00-34; b) LC-MS/MS: ASU § 64 LFGB L00.00-113. Mineralöl: LC-GC/FID nach Extraktion der Mineralölkohlenwasserstoffe mit einem organischen Lösungsmittel und Aufreinigung der Extrakte. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test Kochtöpfe

Testmethoden:
Puderzuckertest: In Anlehnung an DIN CEN/TS 12983-2:2005 werden die Topfböden mit einer dünnen Schicht Puderzucker (gelöst in Isopropanol) bedeckt. Die Töpfe werden auf einem Glaskeramikkochfeld mit entsprechendem Durchmesser (Stufe ca. 1.000 Watt) erhitzt. Die Zeitspanne vom Erscheinen des "hot spots" (heißester Punkt, an dem der Zucker zu schmelzen beginnt) bis zum vollständigen Schmelzen der Zuckerschicht wird festgehalten, ebenso die Temperaturdifferenz.
Wasser erhitzen: Aufheizen von 3 l Wasser um 75 K (von 15 °C auf 90 °C) auf Keramikkochfeld, mit aufgesetztem Deckel.
Fortkochen (Simmering): mittlere Leistungsaufnahme, 3 l Wasser bei 95 °C, Keramikkochfeld, mit aufgesetztem Deckel.
Linseneintopf erwärmen: Temperatur des Linseneintopfes zu Beginn des Tests: 20 ± 5 °C. 1500 g Linseneintopf werden ohne Deckel mit der höchsten Einstellung der Kochzone 3 Minuten erhitzt. Nach 3 Minuten Ankochzeit wird die Temperatur in der Mitte des Linseneintopfes gemessen, die Kochzone wird auf die Warmhaltestufe zurückgeschaltet und der Topfdeckel aufgelegt. Sensorische Beurteilung nach 45 min.
Handhabung: Beurteilung durch zwei Experten. Fünfstufige Notenskala (5 = beste Note).
Thermische Sicherheit: Messung der Temperaturen im warmen Zustand (Wasserfüllmenge: 50 %; Wassertemperatur: kochend). Die Höchsttemperaturen werden nach 30 Minuten aufgezeichnet.
Hitzebeständigkeit (Stabilität des Topfbodens): DIN 44904. Messung der Durchbiegung im kalten und warmen Zustand. Abschreckprüfung: Topf wird auf einer Kochstelle auf 200±5 °C erwärmt. Danach Abschreckung mit Wasser mit einer Temperatur von 15 bis 20 °C. Dieser Vorgang wird 50-mal durchgeführt. Danach erneut Messung der Durchbiegung im kalten und warmen Zustand.
Kratzbeständigkeit: DIN EN 15771 (Mohs-Test) und/oder Gitterschnittprüfung (EN ISO 2409).
Korrosionsfestigkeit: Salzspraytest (48 h, 35 °C, 95 % rel. Feuchtigkeit). Schlagbolzen-Schlagversuch (Emaillebeschichtungen): DIN ISO 4532.
Nickelabgabe: Reinigung der Töpfe. 500 g Sauerkraut wurden nach Zubereitungsvorschrift gekocht, anschließend homogenisiert und in der Mikrowelle mit Salpetersäure aufgeschlossen.

Test Kaffee

Testmethoden:
Acrylamid: LC-MS/MS. Furan: Headspace-GC/MS gem. Vorschrift der FDA und § 64 LFGB. OTA: DIN EN 14132:2009 mod. 16-O-Methyl-Cafestol: § 64 LFGB per HPLC nach Fettextraktion, Verseifung und Isolierung des unverseifbaren Anteils; Berechnung des Robusta-Anteils entsprechend Anhang A, Seite 6 der amtlichen Untersuchungsmethode L46.02-4 gemäß § 64 LFGB. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Test sichere ökologische Geldanlagen - Bankprodukte, Klima- und Projektsparbriefe

Testmethode:
Ausgewählt wurden nur einlagengesicherte Sparanlagen von grünen oder kirchlichen Banken, die ihre gesamte Geschäftspolitik nach ethischen, sozialen und/oder ökologischen Kriterien ausrichten oder spezielle Sparanlagen konventioneller Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, bei denen die eingesammelten Gelder in den Ausbau regenerativer Energien fließen ( so genannte Klimasparbriefe). Sämtliche Daten wurden von ÖKO-TEST im Internet auf den Homepages der Banken erhoben, einer gründlichen Prüfung unterzogen und zudem die Renditen für die einzelnen Laufzeitbereiche berechnet. Anschließend wurden die Daten den Anbietern zur Überprüfung zurückgespielt. Danach wurden die Ergebnisse für jeden Laufzeitbereich von ÖKO-TEST bewertet. Zur Ermittlung des Ranges wurden die Renditen der jeweiligen Anlageform (Tagesgeld/Sparbuch bzw. Festgeld 12 Monate) bzw. der Angebote je Laufzeit bewertet. Dafür wurde die Differenz zwischen der jeweils höchsten Rendite der untersuchten nachhaltigen Banken und den niedrigsten marktüblichen Zinssätze (auch bei konventionellen Banken) für die jeweilige Anlageform bzw. den Laufzeitbereich berechnet und jeweils in sechs gleich große Klassen geteilt. Auf diese Weise können Anleger nicht nur erkennen, welche nachhaltige Bank ihnen das beste Angebot macht, sondern auch wie die Offerte im Vergleich zum Gesamtmarkt einzustufen ist. Angebote ausländischer Institute und/oder von Direktbanken wurden dabei allerdings nicht berücksichtigt.

Test sichere ökologische Geldanlagen - Öko-Fonds

Testmethode:
Ausgewählt wurden offene Investmentfonds, die nach ESG-Kriterien anlegen, zum Untersuchungsstichtag 31.07.2012 überwiegend schon mindestens drei Jahre am Markt waren und zu diesem Termin bereits ein FNG- Nachhaltigkeitsprofil für Anleger erstellen, aus dem ihre Anlagepolitik, das Auswahlverfahren und die beachteten Positiv- und Negativkriterien ersichtlich sind. Darüber hinaus mussten die Fonds für deutsche Privatanleger erhältlich sein. Sämtliche Informationen zu den Fonds wurden von ÖKO-TEST im Internet auf den Homepages der Fondsgesellschaften, bei Eurosif oder auf der Homepage vom Forum nachhaltige Geldanlagen, von www.nachhaltiges-investment.org und/oder bei Morningstar, fit4fonds.de oder onvista erhoben, einer gründlichen Prüfung unterzogen und den Fondsgesellschaften anschließend zur Überprüfung zurückgespielt. Zur Ermittlung des Ranges wurde eine Gesamtnote gebildet, in die Note für Transparenz zu 20 Prozent einging, die Note für die Qualität des Auswahlverfahrens zu 50 Prozent, die Note für die Analyse der Top-Ten-Titel zu weiteren 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Die Gesamtbewertung konnte allerdings nicht besser sein als die Note für das Auswahlverfahren, wobei Note 1 / 1. Rang fünf Sternen entspricht, Note 5 / 5. Rang einem Stern. Außerdem konnte ein Fonds, der nicht alle acht ÖKO-TEST Mindestkriterien erfüllt (keine Aktien oder Anleihen aus den Bereichen Atomenergie, Gentechnik, Rüstungsgüter / Waffen, keine Verzicht auf Tierversuche, ausbeuterische Kinderarbeit, fragwürdige Wirtschaftspraktiken / Korruption, keine Verstöße gegen ILO-Konventionen und Verstöße gegen die Menschenrechte), bestenfalls Rang 2 (vier Sterne) erreichen. Das gleiche gilt, wenn sich fragwürdige Aktien unter den Top-Ten-Titeln befinden. Bei der Note für die Qualität des Auswahlverfahrens haben wir zunächst die unterschiedlichen Verfahren bewertet. Für die Auswahl allein nach Positiv- oder allein nach Negativkriterien sowie für das Best-In-Class-Verfahren gab es maximal 1 Punkt. Für die Kombination des Best-in-Class-Ansatzes mit Negativkriterien 1,75 Punkte, kommen spezielle Positivkriterien hinzu (Best-in-Class-Verfahren mit Positiv- und Negativkriterien), gab es zwei Punkte, wird zusätzlich auch nach der ESG-Bewertung von Branchen gewichtet (Best-of-Class-Verfahren plus Best-in-Class-Verfahren mit Positiv- und Negativkriterien), waren 2,5 Punkte erreichbar. Das gleiche gilt, wenn der Fonds seine Investments ausschließlich anhand eines dezidierten Katalogs von Positiv- und Negativ-Kriterien auswählt. Zusatzpunkte konnten erworben werden, wenn der Fonds das Auswahlverfahren mit einem Engagementansatz kombiniert (maximal plus 0,5 Punkte, davon jeweils 0,25 Punkte für die Stimmrechtsausübung auf Hauptversammlungen und für den direkten Dialog mit den Unternehmen). Weitere Pluspunkte (jeweils 0,25 Prozent) brachte die Einbindung von Research-Urteilen renommierter ESG-Research-Agenturen, deren Zertifizierung nach CSRR-QS-Standard sowie die Kontrolle durch einen externen Anlageausschuss oder Beirat. Insbesondere Themenfonds konnten zudem weitere Pluspunkte (max. 0,5 Prozent) für die Festlegung und Präzision spezieller Positivkriterien erwerben. Anschließend wurde für jeden ESG-Bereich separat geprüft, ob der Fonds den von ÖKO-TEST gesetzten Katalog an Negativkriterien erfüllt. Falls der Fonds einzelne Kriterien nicht erfüllt, wurde geprüft, zu wie viel Prozent, der Mindestkriterienkatalog erfüllt ist - und zu wie viel Prozent nicht. Dafür gab es Abzugspunkte. Wurden der Mindestkriterienkatalog nur knapp verfehlt, gab es 0,25 Minuspunkte. Wurde er noch bis zu wenigstens 50 Prozent erfüllt, gab es 0,5 Minuspunkte. Wurden wenigstens 30 bis 50 Prozent der Mindestkriterien beachtet, gab es 0,75 Minuspunkte, bei niedrigeren Werten gab es einen Minuspunkt. Darüber hinaus war die Erfüllung der Mindestkriterien aber auch eine absolute Hürde. Einen besseren Rang als Platz zwei konnten Fonds nicht abschneiden, wenn sie die Mindestkriterien nicht erfüllen. Fonds, die den Mindestkriterienkatalog nicht nur erfüllen, sondern weitere Ausschlusskriterien setzen, konnten dagegen bis zu 0,5 Pluspunkte erzielen, wenn es sich um Kriterien handelt, die aus dem UN Global Compact abgeleitet sind. Bei anderen, oft ethisch motivierten Ausschlusskriterien waren bis zu 0,25 Pluspunkte möglich. Anschließend wurden die Noten aus den einzelnen Bausteinen zu einer Gesamtnote für das Auswahlverfahren addiert. Abschließend wurden die Top-Ten-Titel bewertet. Sofern sich darunter kein Wertpapier aus der Liste der unverantwortlichen Emittenten fand, gab es die Note 1. Jeder Problemtitel, der sich unter den Top-Ten-Werten befand, führte dagegen zur Abwertung um einen Rang. Sofern sich fünf Problemtitel unter den Top-Ten befanden, gab es daher die Note 6. Abschließend wurde die so ermittelte Gesamtnote mit dem Rang beim Auswahlverfahren verglichen. Besser als die hier erreichte Note konnten die Nachhaltigkeitsfonds auch bei sauberem Portfolio nicht abschneiden. Der Grund: Bei unterdurchschnittlichen Werten im ESG-Screening können wir nicht prüfen, Portfolio-Qualität vielleicht nur Zufall oder Absicht ist. Das Screening-Verfahren lässt die Investition in Problemtitel auf jeden Fall zu. Einzig bei den Themenfonds haben wir hier eine Ausnahme gemacht. Weil diese Fonds vor allem auf dezidierte Positivkriterien setzen und ohnehin nur in Aktien aus umweltfreundlichen und sozial verträglichen Branchen investieren, stellt das Bewertungsverfahren für Themenfonds eine sehr hohe Hürde dar. Auch besonders scharf gestellte Positivkriterien können hier zu einer guten Portfolioqualität führen. Zur separaten Bewertung der Fondskosten haben wir die Gesamtkostenquote der Fonds mit der vom Fondsanalysehaus Lipper ermittelten durchschnittlichen Gesamtkostenquote der jeweiligen Fondskategorie l verglichen. Die Wertentwicklung sowie die Risikokennziffern der ÖKO-Fonds haben wir mit der durchschnittlichen Wertentwicklung der jeweiligen Fondsgruppe verglichen, die konventionell investiert. Maßgebend war dabei die Durchschnittsrendite der Fondsgruppe laut Statistik des Bundesverbandes der Investmentgesellschaften per 31.07.2012. Anschließend haben wir die Standardabweichung von der durchschnittlichen Wertentwicklung der jeweiligen Fondsgruppe ermittelt und die Fonds anhand dieser Abweichung anschließend in sechs gleich große Klassen eingeteilt, wobei die Durchschnittsrendite der Fondsgruppe jeweils den Marktdurchschnitt repräsentiert. Fonds mit einer durchschnittlichen Rendite haben im jeweiligen Untersuchungszeitraum daher eine annähernd gleiche Rendite erzielt wie der Durchschnitt konventioneller Fonds aus dieser Gruppe. Die so ermittelten Noten für das Renditeranking stellen aber nur eine Zusatzinformation da. In die Gesamtnote flossen sich nicht ein.


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