Nachwirkungen aus dem Archiv
Lobby kämpft für Pestizidabbauprodukte in natürlichem Mineralwasser
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Eigentlich ist die Sache klar: Was als natürliches Mineralwasser verkauft werden soll, das muss von ursprünglicher Reinheit sein. Es muss aus einer unterirdischen Quelle stammen und es darf nicht mit durch den Menschen verursachten Verunreinigungen - in der Fachsprache anthropogenen Verunreinigungen - belastet sein. Diese Auffassung vertritt ÖKO-TEST und diese Auffassung vertreten auch die Überwachungsbehörden. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet zurzeit sogar daran, verbindliche Grenzwerte für Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln im Gesetz festzuschreiben. Die Mineralwasserindustrie tut aber alles, um auch Wasser, das mit Abbauprodukten von Pflanzenschutzmitteln verunreinigt ist, dennoch als natürliches Mineralwasser verkaufen zu dürfen.
ÖKO-TEST hatte im vergangenen Jahr mehr als 130 Mineralwässer auf Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln - sogenannte Pestizidmetabolite - untersuchen lassen. In knapp 30 Prozent der Produkte konnten die Stoffe nachgewiesen werden. In Zusammenarbeit mit dem ZDF haben wir für die kürzlich ausgestrahlte ZDF-Dokumentation "Wie gut ist unser Mineralwasser?" einigen der betroffenen Hersteller nochmals auf den Zahn gefühlt. Zum Beispiel dem Anbieter Salvus Mineralwasser, dessen Produkt Salvus Naturell in unserem Test 2011 besonders negativ aufgefallen war. Die erneute Untersuchung bestätigte den Fund. Nach wie vor waren etliche Pestizidmetabolite in deutlichen Mengen nachweisbar.
Das Unternehmen Salvus Mineralwasser tönte daraufhin gegenüber Journalisten, dass es sich bei den nachgewiesenen Verunreinigungen nicht um relevante Stoffe handle. ÖKO-TEST habe sich zudem willkürliche Grenzwerte einfallen lassen, die es rechtlich gar nicht gebe. So nachzulesen in der Emsdettener Volkszeitung. Dass Pestizidmetabolite in natürlichem Mineralwasser nichts zu suchen haben, dieser Auffassung sind auch etliche Überwachungsbehörden. Die baden-württembergischen Behörden etwa haben angeordnet, dass Wasser aus mehreren Betrieben nicht mehr als natürliches Mineralwasser angeboten werden darf, weil darin Abbauprodukte von Pestiziden über dem sogenannten Orientierungswert gefunden worden waren. Gegen diesen Widerruf der amtlichen Anerkennung haben fünf Mineralwasserhersteller geklagt. In erster Instanz war die Mineralwasserlobby damit erfolgreich, der Widerruf der amtlichen Anerkennung wurde vom Stuttgarter Verwaltungsgericht aus formellen Gründen abgeschmettert. Die Behörden, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, sind nun in Berufung gegangen. In ihrem Kampf für Pestizidabbauprodukte in natürlichem Mineralwasser, versucht die Mineralwasserlobby eine Lücke im Gesetz zu nutzen. Denn derzeit sind dort keine Grenzwerte für die Abbauprodukte von Pestiziden festgeschrieben. Das ist aber auch nur logisch, denn das Problem der Verunreinigung mit diesen Stoffen ist erst seit wenigen Jahren bekannt. Trotz dieser Lücke sehen die Gesetze Regeln für anthropogene Verunreinigungen vor. Da es sich bei den Abbauprodukten von Pestiziden um solche Verunreinigungen handelt, orientieren sich die Überwachunsgbehörden an diesem rechtlichen Rahmen.
Wie ein natürliches Mineralwasser beschaffen sein soll, regelt die EU-Richtlinie über die Gewinnung und den Handel mit natürlichen Mineralwässern. In Deutschland ist diese Richtlinie in die Mineral- und Tafelwasser Verordnung (MTVO) umgesetzt worden. Dort ist definiert, dass natürliches Mineralwasser seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen hat und von ursprünglicher Reinheit ist. In einer Ausführungsbestimmung zur MTVO - der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser (AVV) - steht zusätzlich, dass das Quellvorkommen frei von anthropogenen - also durch den Menschen verursachten - Verunreinigungen, etwa durch Mülldepots oder die Landwirtschaft, sein muss. Dort sind als Anhaltspunkt für die Abwesenheit solcher Stoffe Orientierungswerte festgelegt.
Die AVV wurde im Jahr 2001 verabschiedet, damals waren Verunreinigungen mit Pestizidmetaboliten noch nicht bekannt. Daher kann die Auflistung der dort aufgeführten Verunreinigungen und der entsprechenden Orientierungswerte als beispielhaft angesehen werden. Die Behörden lehnen sich in ihrer Beurteilung der Pestizidmetaboliten an dem dort genannten Orientierungswert für Pflanzenschutzmittel an.
Auch ÖKO-TEST schließt sich dieser Auffassung an, wertet allerdings bereits den Nachweis von Pestizidmetaboliten unter dem Orientierungswert ab. Denn auch diese kleineren Mengen stellen eine Verunreinigung dar, die unserer Auffassung nach mit dem Anspruch der "ursprünglichen Reinheit" nicht konform geht. Wie die Gerichte den Streit über die ursprüngliche Reinheit von natürlichem Mineralwasser entscheiden, bleibt abzuwarten. Rechtssicherheit für die Überwachungsbehörden würde aber die Festschreibung verbindlicher Grenzwerte für Pestizidmetabolite in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung bringen, an der das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet. Konkrete Ergebnisse liegen derzeit aber noch nicht vor.
Da die Mineralwasserlobby indes nicht müde wird, alles dafür zu tun, auch mit Verunreinigungen belastetes Wasser weiterhin als natürliches Mineralwasser verkaufen zu dürfen, hat sie auch auf das Vorhaben des Ministeriums reagiert. In einem Rundschreiben vom 2. Juli 2012 fordert der Verband Deutscher Mineralbrunnen seine Mitgliedsbetriebe dazu auf, an die jeweiligen Landtagsabgeordneten Jammerbriefe zu versenden, mit denen der Gesetzgebungsprozess beeinflusst werden soll. Darin ist von "Existenzbedrohung für Mineralbrunnenbetriebe" die Rede und davon, dass mit "den zum Teil diskutierten, außerordentlich niedrigen Grenzwerten" ein "Massensterben von Mineralbrunnenbetrieben eingeleitet werden" könnte.
Dabei ist heute schon klar, dass aus rechtlicher Sicht die betroffenen Brunnenwasser nicht grundsätzlich verboten werden würden, sondern weiterhin für Tafelwasser, Limonaden oder Schorlen genutzt werden könnten. Den Behörden geht es bei der Frage der Beurteilung von natürlichem Mineralwasser darum, den Verbraucher vor Irreführung zu schützen. Der Verbraucher erwarte von einem natürlichen Mineralwasser zu Recht eine höhere Qualität als etwa von Leitungs- oder Tafelwasser.

Dieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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