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13. Februar 2009
Tagesmütter
Tagesmütter

Seit 2009 gilt eine neue Steuerregelung

Tagesmütter sind künftig verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Alle Tagesmütter und -väter müssen ab 2009 die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit versteuern. Das gilt nicht mehr nur für Einkünfte aus der privaten Kinderbetreuung, sondern auch für Beihilfen vom Jugendamt. Und nicht nur der Fiskus bittet zur Kasse: Tagesmütter werden infolge der neuen Regelung auch rentenversicherungspflichtig, wenn das Monatseinkommen nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 400 Euro überschreitet. Deshalb sollten Tagesmütter künftig prinzipiell eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen. Ab 2009 erkennt der Fiskus pro Kind und Monat Pauschalen für Betriebsausgaben bis 300 Euro an, gestaffelt nach der Betreuungszeit. Fragen beantworten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und das Servicetelefon 08 00 / 10 00-48 00 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz).

( em )


Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.




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