Testmethoden Reisekinderbetten:
Testmethoden Inhaltsstoffe (geprüft wurde falls nicht anders angegeben eine Mischprobe der Textilanteile der Produkte, jeweils ohne Berücksichtigung der Transporttasche): Halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle. Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom. Microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe (alle Materialien der Produkte): Röntgenfluoreszenzanalyse. Schwermetalle (alle Materialien der Produkte): Röntgenfluoreszenzanalyse. Lösliches Antimon: Elution von Schwermetallen mittels saurer Schweißlösung. Elementbestimmung mittels ICP-MS. Nickelabgabe aus Metallaccessoires: Elution der Proben mittels saurer Schweißlösung. Elutionsdauer eine Woche. Angabe der Ergebnisse in µg Nickelabgabe pro qcm/Woche. Flüchtige organische Verbindungen: Emissionsprüfzellenmessung nach 24 h. GC/MS nach Thermodesorption. Phthalat-Weichmacher/Ersatzweichmacher/phosphororganische Verbindungen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: 25 PAK nach EU/EPA/JECFA; GC-MSD. Zinnorganische Verbindungen: NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED. Aromatische Amine: § 64 LFGB 82.02-2 ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004); § 64 LFGB 82.02-4 nach vorhergehender Extraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004); bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006); 1. Methode GC/MS, 2. Methode TLC, zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Bestimmungsgrenze 5 mg/kg. Dispersionsfarbstoffe: § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005). Dünnschichtchromatografie, TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht). Speichel- und Schweißechtheit: nach DIN V 53160/1,2 § 64 LFGB, B 82.10-1,2; die Bewertung der Echtheitsprüfungen erfolgte mittels Graumaßstab, wobei Note 5 die beste Note darstellt und Note 1 die schlechteste.
Testmethoden Praxisprüfung: Gebrauchsanweisung: Beurteilung der Verständlichkeit, Ausführlichkeit und Lesbarkeit durch zwei Experten. Angabe der Durchschnittsnote. Warnhinweise in der Gebrauchsanleitung: Beurteilung der Warnhinweise in Anlehnung an die Norm DIN-EN 716-1:2008. Alterseignung: Für die Alterseignung wurden die inneren Abmessungen der Produkte erhoben und eine Zuordnung hinsichtlich der nutzbaren Liegefläche in Zentimetern und Alter nach Jahren vorgenommen (< 108 cm bis 2 Jahre, 108 - 113 cm bis 3 Jahre, > 113 cm bis 4 Jahre). Aufbau/Abbau/Hineinlegen und Herausnehmen des Kindes ins Bett: Beurteilung durch jeweils fünf Personen. Jeweils Angabe der Durchschnittsnote. Optische Kontrolle des Kindes im Bett: Beurteilung durch Experten anhand standardisierter Aufnahmen von einem im Produkt mittig liegenden Dummy vor einer weißen Wand. Verschieben des Betts im Raum: Beurteilung durch Experten. Polsterung: Beurteilung der Polsterung und Spürbarkeit einer Segmentierung durch Experten.
Testmethoden: Lätzchen
Inhaltsstoffe: Untersucht wurden repräsentative Mischproben der Materialien, falls nicht anders angegeben. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in Produkt und Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA). Halogenorganische Verbindungen: Probe mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle. Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehaltes. Formaldehyd, qualitativer Nachweis: Tüpfeltest mit Carbazol/Schwefelsäure. Azo-Farbstoffe (Mischproben produktspezifisch zusammengestellt): Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung. Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2, Prüfung ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-4 Prüfung nach vorhergehender Extraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004); bei Hinweisen auf p-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006), GC/MS, TLC; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Optische Aufheller (alle Materialien): Qualitativer Nachweis (UV-Licht). Dispersionsfarbstoffe (sofern erforderlich): Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatografie, TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Höher substituierte Nonylphenolethoxylate (Mischprobe der textilen Probenbestandteile): HPLC/FLD und LC-MS/MS nach Extraktion. Untersuchungen der Folien: Phthalate, weitere Weichmacher: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Formamid: GC/MS nach Extraktion. Untersuchungen "gummierter" Aufdrucke: Phthalate, weitere Weichmacher: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Zinnorganische Verbindungen: NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: GC-MSD, getestet auf 25 PAK nach EU/EPA/JECFA.
Materialeigenschaften: Speichel- und Schweißechtheit: DIN V 53160/1,2. Die Bewertung der Echtheitsprüfungen erfolgt unter den in der Norm festgelegten Bedingungen mittels Graumaßstab. Saugfähigkeit: Tegewa-Tropfentest; bei mehreren Lätzchen pro Packung wurde ein Lätzchen stichprobenartig geprüft. Die Lätzchen wurden vor dem Test nach Pflegeanweisung gewaschen.
TEST Sonnenschutzmittel
Testmethoden: Formaldehyd/-abspalter: Saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.Deklarationspflichtige Duftstoffe/Majantol/Nitromoschus-Verbindungen/polyzyklische Moschus-Verbindungen/Diethylphthalat: Deklaration und/oder Extraktion mit TBME, GC-MS. Halogenorganische Verbindungen: a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogen an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Paraffine/Erdölprodukte/apolare Silikonverbindungen: Deklaration und/oder HPLC/RI. Parabene: Deklaration und/oder HPLC-DAD, LC-MS/MS. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Test Rollrasen
Testmethoden: Pflanzenschutzmittel (Originalsubstanz): Mischprobe aus Boden und Gras (im Fall von Pflanzenschutzmitteln ohne Zulassung zur Absicherung Probe aus Gras); a) LC-MS/MS-Screening: ASU §64 LFGB L00.00-113; b) Phenoxycarbonsäuren: saure Extraktion, LC/MS/MS. Schwermetalle im Boden (Trockensubstanz): 5-6 äquidistante Querstreifen à 10 cm aus Rolle entnommen, luftgetrocknet, Pflanze mit Wurzel abgetrennt, Königswasseraufschluss nach DIN ISO 11466 / DIN EN 13657; a) nach DIN EN ISO 11885; b) Quecksilber: nach DIN EN 1483-E12-4; c) Uran: nach DIN EN ISO 17294- 2. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (Trockensubstanz): PAK-Verbindungen nach EPA, nach DIN EN 18287, 05/2006.
Rasenqualtität: 3 Fertigrasenstücke, nach Anlieferung direkt ausgerollt und sorgfältig gewässert. Fertigrasenmaße: nach DIN 18917 (2002), Rasen und Saatarbeiten, 5.4 Anforderungen Fertigrasen; Richtlinie DRV, Punkt 1. Aufwuchshöhe: nach DIN EN 12233 (2003), Bestimmung der Schnitthöhe bei Naturrasen; Messungen 2 Tage nach Anlieferung mithilfe einer Polystyrolplatte (Gewicht 110 g), fünf Messungen je Fertigrasenstück. Schäldicke: fünf Messungen je Fertigrasenstück, nach DIN 18917 (2002), Rasen und Saatarbeiten, 5.4 Anforderungen Fertigrasen; DIN 18035 Teil 4, Sportplätze-Rasenflächen, 4.7.2. Fertigrasen. Filzaufbau: fünf Messungen je Fertigrasenstück, nach DIN EN 12232 (2003), Bestimmung der Filzdicke bei Naturrasen; DIN 18035 Teil 4, Sportplätze-Rasenflächen, 4.7.2 Fertigrasen; Richtlinie DRV, Punkt 3. Visuelle Bewertung der Schnittkanten: Richtlinie DRV, Punkt 3. Deckungsgrad: nach DIN EN 12231 (2003), Bestimmung der Bodendeckung bei Naturrasen; in Anpassung an die Fertigrasengröße wurde ein Gitter 30 x 30 cm verwendet; bei der Bewertung von Deckungsgrad und Pflanzenbestand wurden die ausgezählten Werte visuell auf die gesamte Probenfläche korrigiert. Pflanzenbestand: nach DIN 18917 (2002), Rasen und Saatarbeiten, 5.4 Anforderungen Fertigrasen; RSM (2012), Gebrauchsrasen-Spiel und Sport (2.3); DIN EN 12231 (2003), Bestimmung der Bodendeckung bei Naturrasen. Bodenart: Fingerprobe.
Test Blutfettsenker
Testmethoden: Pharmakologische Begutachtung (nur Arzneimittel). Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe: GC-MSD, getestet auf 25 PAK EU/EPA/JECFA. Schwermetalle: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Arsen (Gesamtgehalt): mikrowellenunterstützter Druckaufschluss mit Salpetersäure, Elementbestimmung mittels ICP-MS. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Test Erfrischungsgetränke
Testmethoden: Gesamtzucker: HPLC-RI; Pestizide (nur bei Saftgetränken): LC/MS-MS-Screening, ASU § 64 LFGB L00.00-113; Pestizidmetabolite (nur bei Produkten mit natürlichem Mineralwasser): Verdünnung, LC-MS/MS; Schwermetalle (nur bei Saftgetränken, Energydrinks und sonstigen Erfrischungsgetränken): Elementbestimmung mittels ICP-MS nach Totalaufschluss in der Mikrowelle; Keime (bei stillem Wasser mit Fruchtgeschmack): Koloniezahl 20 °C und 37 °C, coliforme Keime, E.coli, Fäkalstreptokokken, mesophile sulfitred. Clostridien: MTVO Anlage 2; Keime (bei Saftgetränken): Gesamtkeimzahl: ISO 4833:2003, Hefen/Schimmelpilze: ISO 21527-1:2008; Keime (bei Bubble-Tea): Gesamtkeimzahl: ISO 4833:2003, Enterobacteriaceen: ISO 21528-2: 2004, Enterokokken: ASU L06.00-32 mod.: Modifikation: Übertragung auf andere Matrix, coliforme Keime: ISO 4832:2006 (30 °C), E.coli: ASU L 06.00-36 mod. Modifikation: Übertragung auf andere Matrix, Hefen / Schimmelpilze: ISO 21527-1:2008, präsumtive Bacillus cereus: ASU L 00.00-33, Pseudomonaden: ASU L 06.00-43 mod. Modifikation: Übertragung auf andere Matrix, koag.-pos. Staphylokokken: ASU L 00.00-55, Salmonellen: ASU L 00.00-20; Lebensmittelfarbstoffe (nur bei Bubble-Tea): Die synthetischen Lebensmittelfarbstoffe werden aus der Probe mit Wasser extrahiert. Der Extrakt wird aufgereinigt und die Farbstoffe mittels HPLC und DAD quantifiziert; Benzalkoniumchlorid, (nur bei Bubble-Tea): Methode: LC-MS/MS nach Extraktion; 4-Methyl-Imidazol (nur bei Produkten, die Zuckerkulörfarbstoffen und/oder Karamell enthalten): Liquid extraction, LC-MS/MS; Koffeingehalt (nur bei Energydrinks): HPLC-UV; Tauringehalt (nur bei Energydrinks): HPLC/F1-Detektion der OPA-Derivate; Aromenanalyse: Bestimmung der Aromastoffe, chirodifferenziert per GC/MS nach Destillation/Extraktion, gemäß ASU zu §64 L00.00-106;
PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Test Zahnzusatzversicherungen
Testmethode: Erhoben wurden private Tarife ohne und mit Bindung an eine gesetzliche Krankenkasse für pflichtversicherte Männer und Frauen. Die Erstattung wurde anhand einer Musterrechnung ermittelt. Basis der Musterrechnung ist eine "fiktive" Kostenrechnung, die die Zahnklinik Bochum unter Prof. Dr. Peter Jöhren (www.zahnklinik-bochum.de), die alle zahnärztlichen Fachgebiete, ein eigenes Meisterlabor sowie die gesamte ambulante Behandlungspalette anbietet, gemeinsam mit ÖKO-TEST entwickelt hat. Für neun Behandlungen (zwei Keramikinlays, eine Goldkrone, zwei Keramikkronen, ein Implantat, zwei Kunststofffüllungen, eine Wurzelkanalbehandlung) sowie einer zweimaligen Zahnreinigung entstanden insgesamt nach oder ohne Vorleistungen durch die gesetzliche Krankenkasse Kosten in Höhe von 4.412,40 Euro. Bei den Preisen für zahntechnische Leistungen hat sich die Zahnklinik Bochum an marktüblichen Kostensätzen für privat versicherte Patienten orientiert. Grundlage ist die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB). Das Leistungsranking basiert zu gleichen Teilen auf der Höhe der Übernahme der Restkosten durch den jeweiligen Tarif im zweiten und vierten Versicherungsjahr für Männer bzw. Frauen mit Einstiegsalter 40 Jahren, nachdem die Kosten für Prämien für die jeweilige Vertragslaufzeit abgezogen wurden. Vorausgesetzt wurde für die Berechnung, dass im 2. bzw. 4. Versicherungsjahr erstmalig Leistungen in Anspruch genommen wurden. Für Tarife ohne Alterungsrückstellungen, für die der Versicherer aber jährliche Preissteigerungen für das steigende Alter bereits festgelegt hat, wurden diese höheren Kosten vom Freiburger Softwarehaus KVpro ermittelt und ebenfalls in Abzug gebracht. Sie liegen aufgrund der Berechnungsmethode tendenziell leicht unter den tatsächlich zu zahlenden Kosten. Daher schneiden diese Tarife tendenziell leicht günstiger ab. Auch alle Kooperationstarife ohne Altersrückstellungen stehen tendenziell etwas zu günstig da, weil KVpro für sie die Alterskosten nicht ermitteln konnte. Die Musterpatienten konnten zudem kein Bonusheft vorweisen. Zur Ermittlung des Ranges wurde die Differenz zwischen höchster Erstattung insgesamt in Prozent sowie 0,00 Prozent in sechs gleich große Klassen geteilt. Eine rechnerische Erstattung insgesamt unter 0,00 Prozent wurde mit Rang sechs bewertet. Bei den aufgeführten Erstattungen Zahnreinigung, Inlays, Kronen, Implantat, Füllungen/Wurzelbehandlung handelt es sich um die Höchstleistungen, die bei separater und ggfs. ausschließlicher Abrechnung der einzelnen Behandlungen im 2. Versicherungsjahr von den Versicherern erstattet werden. Sie flossen nicht in das Gesamturteil ein. Keine Erstattung wird mit "nein" bezeichnet, zur Ermittlung der Bewertung (sehr hoch, hoch, erhöht, mäßig, niedrig, sehr niedrig) wurde die Differenz zwischen höchster Erstattung und 0 in sechs gleichgroße Klassen geteilt. Zur Ermittlung der Preisbewertung wurde die Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Monatsbeitrag in den jeweiligen Modellfällen in sechs gleich große Klassen (sehr hoch, hoch, erhöht, mäßig, niedrig, sehr niedrig) geteilt. Nicht berücksichtigt für die Klassenbildung wurde ein ungewöhnlich teurer Ausreißer. Alle Tarife und Preise basieren auf Angaben der Anbieter und wurden vom Freiburger Analysehaus www.kvpro.de auf ihre Plausibilität hin überprüft und danach ggfs. bei den Anbietern verfiziert.




















