65 Zusatzversicherungen für Zähne im Test

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ÖKO-TEST Oktober 2015 | | Kategorie: Geld und Recht | 25.09.2015

65 Zusatzversicherungen für Zähne im Test

Bei Zahngesundheit ist Schluss mit staatlichem Schutz. Die gesetzlichen Kassen lassen die Kunden weitgehend allein. Daher boomt das Geschäft der privaten Versicherer. Privater Zahnschutz hält aber nicht, was er verspricht, wie unser Test beweist.

Berechnungen aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung haben gezeigt, dass der Anteil der Leistungen der gesetzlichen Kassen beim Zahnersatz nur noch bei rund 24 Prozent liegt", schürt der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) die Angst vor einer hohen Zahnarztrechnung. Das hilft. Längst hat sich privater Zahnschutz zur beliebtesten Zusatzpolice entwickelt. Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen ist seit dem Jahr 2005 um mehr als 80 Prozent auf über 14 Millionen Verträge gestiegen.

Und die Versicherer rühren weiter kräftig die Werbetrommel. Besonders doll treibt es der Direktversicherer der Ergo. In einem Schaubild heißt es: "Ohne Schutz - Sie zahlen 9.289 Euro. Mit Schutz - Wir zahlen 8.264 Euro." Die Allianz verspricht vollmundig: "100 % für perfekte Zähne". Doch "die schnelle Sanierung der Zähne auf Kosten der Versicherer funktioniert nicht", heißt es beim Bund der Versicherten (BdV). Denn fast jeder Tarif hat Leistungsausschlüsse, Erstattungshöchstgrenzen und Summen, die erst mit längerer Vertragslaufzeit anwachsen. "Die Tarifstruktur der Zahnzusatzpolicen ist sehr kompliziert", sagt Jörg Werner vom Analysehaus KVpro.de aus Freiburg.

"Die Berechnung der Erstattung ist schon kompliziert", gibt sogar Mareike Schmitt zu, die bei der Hanse Merkur in der Abteilung Mathematik arbeitet. So gibt es beim Hamburger Versicherer beispielsweise ein Angebot, dass aus den Tarifbausteinen EST, EZT und EZP besteht. Der Grundtarif EST leistet 30 Prozent. Diese Basisleistung wird durch den Tarif EZT auf 90 Prozent aufgestockt. Das hört sich gut an, ist es aber nicht. Denn der Tarif EZT hat Erstattungshöchstgrenzen. So ist mit der Aufstockung im zweiten Versicherungsjahr bei 840 Euro Schluss und im vierten Jahr liegt die Grenze bei 1.680 Euro. Bleibt noch der Tarif EZP. Er zahlt für Vorsorge. Für die Zahnreinigung gibt es aber höchstens 50 Euro.

Was private Zahnzusatzversicherungen tatsächlich leisten, haben wir über eine Musterrechnung geprüft, die gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) aus Berlin entwickelt wurde. Für umfassenden Zahnersatz und Behandlungen bleiben nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse Restkosten in Höhe von rund 5.557 Euro. Von den Versicherern wollten wir wissen, wie viel sie davon bezahlen, wenn ein Patient die Rechnungen im 2. bzw. im 4. Versicherungsjahr einreicht. 24 Versicherer stellten sich mit insgesamt 65 Tarifen dem harten Test und scheuten sich nicht, Transparenz walten zu lassen. Daher sollte man bei Assekuranzen, die mit ihren Angeboten hinter den Berg halten, vorsichtig sein.

Das Testergebnis

Große Leistungsunterschiede: Sechs Tarife von fünf verschiedenen Assekuranzen erreichen Rang 1. Die Inter Versicherung und Die Bayerische sind jeweils mit zwei Tarifen im Topranking vertreten. Die Bayerische stellt mit dem Tarif V.I.P. dental Prestige den leistungsstärksten Tarif. Doch selbst der erstattet im Durchschnitt...

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Testverfahren

Erhoben wurden private Tarife für pflichtversicherte Männer und Frauen. Die Prämien sind für beide Geschlechter gleich. Die Erstattung wurde anhand einer Musterrechnung ermittelt. Basis der Musterrechnung ist eine "fiktive" Kostenrechnung, die Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) aus Berlin unter der besonderen Mitwirkung von Dr. Wolfgang Menke, BZÄK-Vorstand und Präsident der Zahnärztekammer Bremen, gemeinsam mit ÖKO-TEST erstellt hat. Für umfassende Behandlungen (ein Keramikinlay, eine Goldkrone, eine Verblendmetallkeramikkrone, eine Vollkeramikkrone, ein Implantat, eine Krone auf Implantat, zwei Kunststofffüllungen (medizinisch notwendig; kosmetisch/nicht medizinisch notwendig) und eine komplexe Wurzelkanalbehandlung sowie eine zweimaligen Zahnreinigung im gleichen Jahr entstanden insgesamt nach oder ohne Vorleistungen durch die gesetzliche Krankenkasse Kosten in Höhe von 5.556,60 Euro. Dabei wurde unterstellt, dass keine Bonusberechtigung besteht. Bei den zahntechnischen Leistungen hat sich die BZÄK an marktüblichen Kostensätzen für privat versicherte Patienten orientiert. Grundlage ist die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB). Gleichzeitig wurden die Material- und Laborkosten über reale Rechnungen ermittelt und differenziert ausgewiesen. Das Leistungsranking basiert zu gleichen Teilen auf der Höhe der Übernahme der Restkosten durch den jeweiligen Tarif im zweiten und vierten Versicherungsjahr, nachdem für einen 40-jährigen die Kosten der Beiträge für die jeweilige Vertragslaufzeit abgezogen wurden. Vorausgesetzt wurde für die Berechnung, dass im 2. bzw. 4. Versicherungsjahr erstmalig Leistungen in Anspruch genommen wurden. Für Tarife ohne Alterungsrückstellungen, die einem deutlich höheren Preissteigerungsrisiko unterliegen, wurden Prämiensteigerungen für vier Jahre vom Freiburger Marktbeobachter KVpro.de ermittelt und in die Beiträge eingerechnet. ((Basis war eine Untersuchung des Analysehause KVpro.de, die für Tarife ohne Alterungsrückstellungen in fünf Jahren Preissteigerungen von drei bis 40 Prozent ermittelt hatte. Das stammt noch aus der Version mit der Hochrechnung. Macht jetzt keinen Sinn mehr - usk)) Zur Ermittlung des Ranges wurde die Differenz zwischen höchster und niedrigster Erstattung in Prozent in sechs gleichgroße Klassen geteilt. Eine rechnerische Erstattung von insgesamt unter 15,34 Prozent wurde mit Rang sechs bewertet, ab einer Erstattung von 43,4 Prozent wurde Rang eins vergeben. Bei den aufgeführten Erstattungen für Zahnreinigung, Inlays, Kronen, Implantat, Füllungen und Wurzelbehandlung handelt es sich um die Höchstleistungen, die bei separater und ggfs. ausschließlicher Abrechnung der einzelnen Behandlungen im 2. Versicherungsjahr von den Versicherern erstattet werden. Sie flossen nicht in das Gesamturteil ein, da diese einzelnen Höchstleistungen oft durch insgesamt von den Versicherern zu übernehmenden Höchstsummen gedeckelt sind. Zur Ermittlung der Bewertung (sehr hoch, hoch, erhöht, mäßig, niedrig, sehr niedrig) wurde die Differenz zwischen höchster und niedrigster Erstattung in sechs gleichgroße Klassen geteilt.

In das Preisniveau flossen die Monatsbeiträge für 40-jährige, 50-jährige und 60-jährige zu gleichen Teilen eine. Zur Ermittlung wurde die Differenz zwischen Summe der niedrigsten und höchsten Monatsbeiträge in sechs gleich große Klassen (sehr hoch, hoch, erhöht, mäßig, niedrig, sehr niedrig) geteilt.

Alle Tarife und Preise wurde vom Freiburger Analysehaus www.kvpro.de erhoben und den Anbietern für eine Plausibilitätsprüfung zu Verfügung gestellt. Die Musterrechnung wurde in einem zweistufigen Verfahren auf Basis der von KVpro.de ermittelten Summenbegrenzungen bei den Anbietern verifiziert.