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ÖKO-TEST Juni 2012
TestBetriebliche Altersvorsorge
Finger weg
Betriebliche Altersvorsorge


Der Verlag hatte 2003 zur Altersversorgung seiner Mitarbeiter einen rabattierten Gruppenversicherungsvertrag mit der Hamburg-Mannheimer Pensionskasse abgeschlossen, die heute zum Ergo-Konzern gehört. Doch als 2006 eine neue Mitarbeiterin hinzukam, wurde ihr nicht etwa der kostengünstige Kollektivtarif der Pensionskasse offeriert. Stattdessen schloss der Vertreter des heutigen Ergo-Konzerns eigenmächtig einen wesentlich teureren Einzeltarif der Hamburg-Mannheimer Direktversicherung für sie ab. Die hätte der ÖKO-TEST-Mitarbeiterin aber glatt 9.511 Euro (elf Prozent) weniger Garantiekapital und stolze 11.422 Euro (zehn Prozent) weniger an Kapitalabfindung inklusive Überschuss gebracht. Natürlich flog der Schwindel auf und nach entsprechender Beschwerde des Verlags wurde der Vertrag sofort korrigiert.

Das Beispiel war aber offenbar kein Einzelfall. Wie im Herbst vergangenen Jahres publik wurde, sollen mehrere Ergo-Mitarbeiter die von Unternehmen mit dem Konzern ausgehandelten Konditionen ignoriert und den Arbeitnehmern dieser Firmen stattdessen teure Einzelverträge verkauft haben. Wie das möglich war, verrät ein langjähriger Generalvertreter: "Die Rahmenverträge waren wie ein trojanisches Pferd. Denn Ergo bot sich an, die Belegschaften in Einzelgesprächen über das Angebot zur Entgeltumwandlung zu beraten. Doch wenn der Vertreter durch die Tür war, hat er die Sonderkonditionen einfach ignoriert." Angeblich hat der Konzern das Problem erst vergangenes Jahr identifiziert. Insider munkeln jedoch, es sei der Zentrale schon seit 2007 bekannt gewesen. Solange die Unternehmenskunden nichts gemerkt haben, sei aber nichts passiert. Verbraucherschützer vermuten darüber hinaus, diese Rabattprellerei sei in der Branche gang und gäbe und keinesfalls auf den Ergo-Konzern beschränkt. Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter durch den Abschluss von Kollektivtarifen bessere Leistungen bei der Altersvorsorge aushandeln wollen oder solche Verträge bereits abgeschlossen haben, kommen daher nicht umhin, auch Einhaltung der ausgehandelten Konditionen immer mal wieder zu überprüfen.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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