- Im Test: 19 Sonnenschutzmittel mit einem Lichtschutzfilter von 30. Wir haben die Produkte ausschließlich auf Phthalat-Weichmacher überprüfen lassen.
- Drei Sonnencremes enthalten den verbotenen Weichmacher DnHexP.
- Die Funde geben keinen Anlass für Panik – und sie sind kein Grund, aus lauter Bedenken auf konsequenten Sonnenschutz zu verzichten. UV-Strahlung ist Hauptursache für die Entstehung von Hautkrebs.
- Wichtiger Hinweis: Prüfen Sie die Inhaltsstoffliste Ihrer Sonnencreme: Nicht alle Produkte, die ein "sehr gutes" Testergebnis Phthalate haben, sind frei von bedenklichen UV-Filtern.
Im zeitigen Frühjahr ging eine Schlagzeile durch die Medien, die Eltern besorgt zurückließ: Ein staatliches Untersuchungsamt hat in Urinproben von Kita-Kindern das giftige Abbauprodukt eines Weichmachers gefunden. Genauer gesagt, stieß es auf Mono-n-hexylphthalat (MnHexP), das im Körper aus verschiedenen Weichmachern entstehen kann.
Zu diesen gehört Di-n-hexylphthalat, kurz DnHexP. Dabei handelt es sich um eine Substanz, die in der EU schon vor Jahren als "besonders besorgniserregend" eingestuft wurde. Sie ist seit 2019 als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten.
Test: Phthalat-Weichmacher in Sonnencremes
Blieb die Frage, wie es sein kann, dass ein Abbauprodukt einer verbotenen Substanz in den Urin von Kindern gelangt – und, wie sich später herausstellte, auch in den von Erwachsenen?
Schon früh wurden Sonnencremes, die den UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat (DHHB) enthalten, als eine mögliche Quelle für die Belastung vermutet. Denn DHHB kann mit dem verbotenen Weichmacher verunreinigt sein.
Weil wir zu dieser Thematik viele Anfragen bekamen, haben wir für unseren Ratgeber Kosmetik & Wellness 2024 insgesamt 19 Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor 30 ausschließlich auf Phthalat-Weichmacher testen lassen. Andere Testkriterien spielten aus aktuellem Anlass für die Bewertung keine Rolle. Wir haben daher auch kein Gesamturteil vergeben, sondern nur ein Testergebnis Phthalate.
Labor findet dreimal DnHexP
Tatsächlich hat auch das von uns beauftragte Labor in drei Sonnencremes im Test DnHexP nachgewiesen. Sie alle enthalten den UV-Filter DHHB. Weil DnHexP eine verbotene Substanz ist, werten wir auch Spurengehalte ab.
Einige Anbieter gaben uns die Rückmeldung, dass DnHexP-Rückstände "technisch unvermeidbar" seien oder, dass es "derzeit noch nicht möglich" sei, die Rohstoffe so aufzureinigen, dass DnHexP nicht mehr nachweisbar ist. Auffällig im Test: In anderen Sonnenschutzmitteln steckt aber ebenfalls der UV-Filter DHHB – sie sind jedoch frei von DnHexP.
Wichtig: Eine gesundheitliche Gefährdung geht nach aktuellem Forschungsstand nicht von den DnHexP-Gehalten aus, die das Labor in den drei Sonnenschutzmitteln gefunden hat. Um es einzuordnen: Selbst ein Kind müsste sich täglich kiloweise mit den Produkten einschmieren, um in die Nähe bedenklicher Aufnahmemengen über die Haut zu kommen.
Andere verbotene Weichmacher in Sonnencremes
Gleiches trifft auch auf Spuren der Weichmacher DEHP und DiBP zu, die das Labor in fünf weiteren Sonnencremes nachgewiesen hat. Diese Stoffe sind als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und laut Kosmetikverordnung verboten. Eigentlich.
Unbeabsichtigt und als Verunreinigungen "in technisch unvermeidbaren Konzentrationen" dürfen solche Substanzen enthalten sein. So teilte uns auch ein Anbieter mit, dass es sich bei den DEHP-Funden in ihrer Lotion nur um eine "ungewollte Migration aus den Verpackungsmaterialien" handeln könne, da Phthalate generell nicht in ihren Produkten eingesetzt würden.
Wir werten trotzdem ab, weil wir von diesen verbotenen Substanzen bereits geringe Spuren kritisch sehen.
Bedenkliche UV-Filter im Blick behalten
Auch wenn wir für diesen Test nur die Weichmacher haben analysieren lassen und bewerten, wollen wir nicht verschweigen, dass uns beim Abgleich der Deklaration Substanzen aufgefallen sind, die wir im Rahmen eines unserer üblichen, umfangreichen Kosmetiktests abwerten würden.
Wenn Sie einen der unten aufgeführten UV-Filter entdecken, lassen Sie besser die Finger von der Sonnencreme:
- Etliche chemische UV-Filter sind in den Verdacht geraten, wie ein Hormon zu wirken. In Tierversuchen zeigte sich das für Ethylhexylmethoxycinnamat, 4-Methylbenzylidencampher, die Benzophenone -1, -2 und -3. Letzere sind darüber hinaus von der EU als "krebserregend" eingestuft und ihr Einsatz in Kosmetika seit Ende 2023 verboten.
- Aus Zellversuchen gibt es entsprechende Hinweise für Octyl-Dimethyl-Para-Amino-Benzoic-Acid (OD-PABA), Octocrylen, Etocrylen und Homosalat. Aus Octocrylen kann sich zudem nach längerer Lagerung Benzophenon abspalten.
- Für Homosalat gibt es zudem Hinweise aus Tierversuchen, dass der UV-Filter möglicherweise Nieren, Leber und Schilddrüse schädigt.
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